Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Bundestag beschließt Investitionsbooster
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung
- Gewinnzuschlag bei Auflösung der Reinvestitionsrücklage verfassungskonform
- Zweites Schreiben zur E-Rechnung geplant
- Mindestlohn soll in zwei Schritten auf 14,60 Euro steigen
- Nachträgliche Vorlage der Schlussbilanz bei Umwandlungen
- Angestellte Gesellschafter einer Personengesellschaft zählen bei der Lohnsumme mit
- Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
- Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
- Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus
Steuerberaterverband lehnt Steuerbescheide am Samstag ab
Der Deutsche Steuerberaterverband fordert Korrekturen an einer Gesetzesänderung, die dazu führen kann, dass Steuerbescheide künftig auch an einem Samstag bekannt gegeben werden können.
Um einer langjährigen Forderung der Deutschen Post AG nachzukommen, will der Gesetzgeber die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen verlängern. Wenn aber die Briefe länger unterwegs sind, kann dies zu Problemen mit der aktuell geltenden Zustellungsfiktion von Steuerbescheiden am dritten Tag nach Aufgabe zur Post führen. Daher soll auch diese Zustellungsfiktion um einen Tag verlängert werden.

Im Windschatten dieser Anpassungen plant die Bundesregierung, dass Steuerbescheide künftig auch an Samstagen bekannt gegeben werden können. In einer Stellungnahme zu der geplanten Gesetzesänderung spricht sich der Deutsche Steuerberaterverband gegen diese Änderung aus und fordert außerdem eine Verlängerung der Zustellungsfiktion auf fünf Werktage statt der geplanten vier Tage.