Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
Reform der Erbschaftsteuer verabschiedet
Die Erbschaftsteuerreform kann wie geplant zum Jahreswechsel in Kraft treten.
Wie erwartet hat der Bundestag den Kompromiss der Großkoalitionäre zur Erbschaftsteuerreform am 27. November 2008 beschlossen. Am 5. Dezember 2008 hat auch der Bundesrat dem Gesetz sein Plazet gegeben, womit die Reform wie geplant am 1. Januar 2009 in Kraft treten kann. Mit dem Reformgesetz werden nicht nur die Freibeträge, sondern teilweise auch die Steuersätze deutlich angehoben.