Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler
Losgewinn aus betrieblicher Verlosung
Ob der Losgewinn aus einer betrieblichen Verlosung steuerpflichtiges Einkommen ist, hängt von der Gegenleistung für die Lose ab.
Ob der Gewinn aus einer betrieblichen Verlosung steuerpflichtig ist, hängt davon ab, wie der Gewinner zu dem Los gekommen ist. In einem Fall rechnete der Bundesfinanzhof den Gewinn zu den steuerpflichtigen Einnahmen, weil die Gewinnerin das Los kostenlos für die Erzielung bestimmter Umsätze erhalten hatte.
Doppelt Glück hatte dagegen ein Handelsvertreter, der seinen Gewinn steuerfrei einstreichen konnte. In seinem Fall wurde das Los nämlich nicht kostenlos zugeteilt, sondern pro Los ein fester Betrag von seiner Provision einbehalten. Und damit ist der Erwerb der Lose nach Ansicht des Bundesfinanzhofs bereits Teil der Einkommensverwendung. Die steht aber mit der Einkommenserzielung in keinem steuerlich relevanten Zusammenhang, womit der Gewinn steuerfrei ist. Auch die Möglichkeit, bereits verdientes Geld im Rahmen einer betrieblichen Losveranstaltung einzusetzen, führt nicht zu steuerpflichtigen Einnahmen.
