Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
@-Firma
Das @-Zeichen wird nicht als Bestandteil eines Firmennamens für die Eintragung ins Handelsregister akzeptiert.
Das @-Zeichen ist IT-Firmen beliebt. Es steht für Modernität, Innovation und Kompetenz. Das Zeichen ist jedoch noch nicht Bestandteil der deutschen Schriftsprache. Außerdem ist es nach Auffassung der mit dieser Frage befassten Richter in München nicht aussprechbar. Folglich kann es nach dieser Auffassung nicht Bestandteil eines Firmennamens sein. Eine solche Firma kann nicht im Handelsregister eingetragen werden.
Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Rechtsprechung aus München in ganz Deutschland durchsetzen wird. Eine ganze Reihe von Firmen haben bereits das @-Zeichen als Namensbestandteil, ohne dass dieses bisher beanstandet worden ist. Theoretisch müssten jetzt alle diese Firmen ihren Firmennamen ändern und das nicht aussprechbare @-Zeichen durch den Buchstaben "a" ersetzen.
