Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
Ungekürzte Eigenheimzulage bei Miteigentum
Ist nur ein Miteigentümer einer Wohnung berechtigt, die Eigenheimzulage zu beanspruchen, dann erhält er trotzdem die Eigenheimzulage ungekürzt.
Gehört ein Haus zwei Eigentümern, ist aber nur einer der Miteigentümer Bauherr und damit Anspruchsberechtigter für die Eigenheimzulage, kann der Anspruchsberechtigte für seinen halben Miteigentumsanteil die volle Eigenheimzulage beanspruchen. Denn dem Eigenheimzulagengesetz ist nicht zu entnehmen, dass der Fördergrundbetrag entsprechend der Anteile am Eigentum aufzuteilen ist und für einen Miteigentumsanteil dementsprechend nur ein Teilbetrag ausgezahlt wird, meint das Finanzgericht Brandenburg (Aktenzeichen: 4 K 1409/99 EZ).
