Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Bilanzänderung nach Klärung einer Rechtsfrage
Der Bundesfinanzhof lässt auch eine Bilanzänderung zu, wenn die Bilanz zum Zeitpunkt ihrer Aufstellung als richtig angesehen werden konnte.
War eine Bilanz zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung rechtlich vertretbar, erweist sich aber im weiteren Verlauf als unrichtig, so kann sie unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben geändert werden. Dies hat der Bundesfinanzhof einer Genossenschaft bescheinigt, die als Reaktion auf die Gewinnerhöhung im Rahmen einer Betriebsprüfung nachträglich auch Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen gewinnmindernd geltend machen wollte. Außerdem muss der Unternehmer nicht schon mit dem Antrag auf Bilanzänderung eine geänderte Bilanz aufstellen, wenn es Streit um die Zulässigkeit der Änderung gibt und er den Streit erst gerichtlich klären lassen will.
