Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
Renovierung während der Eigennutzung als Werbungskosten
Wenn die Renovierung eindeutig der geplanten Vermietung zuzurechnen ist, kann auch die typisierende Betrachtung des Bundesfinanzhofs durchbrochen werden.
Um ihre Eigentumswohnung nach dem Auszug besser vermieten zu können, ließ ein Ehepaar die Heizungsanlage noch während der Eigennutzung erneuern. Der Bundesfinanzhof nimmt typisierend an, dass Kosten dem Zweck (Eigennutzung oder Vermietung) zuzurechnen sind, in dessen Zeitraum sie anfallen. Daher hatte man extra beim Finanzamt angefragt, das aber eine verbindliche Zusage für die Abzugsfähigkeit als Werbungskosten nicht für notwendig erachtete. Doch später wollte das Finanzamt nichts mehr von der Abzugsfähigkeit wissen und berief sich auf die typisierende Betrachtung des Bundesfinanzhofs. Vom Finanzgericht erhielt das Ehepaar aber Unterstützung: Die typisierende Betrachtungsweise wird dann durchbrochen, wenn eine einwandfreie und klare Zuordnung zu einem anderen Nutzungszusammenhang gegeben ist.
