Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer
Im Zuge der allgemeinen Erhöhung des Rentenalters sind auch Rückstellungen für Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer abhängig vom Geburtsjahr neu zu berechnen.
Als eine der Folgen der "Rente mit 67" ist bei der Berechnung der Rückstellungen für Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer eine jahrgangsabhängige Staffelung vorgesehen. Geburtsjahrgänge bis 1952 können weiter mit dem Endalter 65 Jahre berechnet werden, für die Jahrgänge von 1953 bis 1961 gilt ein Endalter von 66 Jahren und für die noch Jüngeren ein Endalter von 67 Jahren. Für Schwerbehinderte gelten jeweils wie bisher um 5 Jahre niedrigere Altersgrenzen.
