Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
Kindergeld für Grenzgänger
Auch ein Grenzgänger kann Anspruch auf Kindergeld in Deutschland haben - nämlich dann, wenn der Anspruch auf Kindergeld im Ausland wegen einer niedrigeren Altersgrenze erloschen ist.
Normalerweise hat ein Grenzgänger, der in Deutschland lebt, aber im Ausland arbeitet, hier keinen Anspruch auf Kindergeld. Doch es gibt Ausnahmen, wie das Niedersächsische Finanzgericht festgestellt hat: Ein Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeitsplatz in den Niederlanden hat Anspruch auf deutsches Kindergeld, wenn der Anspruch auf niederländisches Kindergeld erloschen ist, weil das Kind die dort geltende Altersgrenze erreicht hat.
