Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Prognostizierte Steuereinnahmen weiter im Sinkflug
- Sachbezugswerte für 2025
- Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
Einkünfteerzielungsabsicht eines geschlossenen Immobilienfonds
Hat ein geschlossener Immobilienfonds nur eine zeitlich begrenzte Vermietungsabsicht, dann darf das Finanzamt die Einkünfteerzielungsabsicht auch beim Gesellschafter überprüfen.
Wenn ein geschlossener Immobilienfonds darauf angelegt ist, nur für einen begrenzten Zeitraum (im Streitfall 20 Jahre) eine Vermietungstätigkeit auszuüben, dann besteht nicht automatisch eine Einkünfteerzielungsabsicht, meint der Bundesfinanzhof. In so einem Fall muss die Einkünfteerzielungsabsicht sowohl bei der Personengesellschaft (Immobilienfonds) als auch beim Gesellschafter überprüft werden, was dazu führen kann, dass der Werbungskostenabzug verloren geht.