Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Möglichkeit der Unfallversicherung für Vereinsmitglieder
Die Möglichkeit zur kostengünstigen Unfallversicherung von Vereinsmitgliedern wird deutlich ausgeweitet.
Viele ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder sind heute nicht gegen Unfälle im Rahmen dieser Tätigkeit abgesichert. Nur gewählte Vorstände und Abteilungsleiter können derzeit in der gesetzlichen Unfallversicherung freiwillig versichert werden. Interessant ist deswegen eine kleine Gesetzesänderung mit großer Wirkung für Vereine, die im Entwurf des "Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung" enthalten ist: Zukünftig sollen nicht nur gewählte, sondern alle "beauftragten" Mitglieder über ihren Verein versicherbar sein. Der Versicherungsschutz in der Verwaltungsberufsgenossenschaft kostet derzeit nur 2,73 Euro pro Kopf und Jahr. Hält sich der Bundestag an seinen Zeitplan, steht dieser Schutz für die Mitglieder den Vereinen voraussichtlich ab Spätherbst offen.
