Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer
Die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer gilt pro Objekt und nicht pro Steuerzahler.
Das Finanzgericht München hat sich der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs von 2003 angeschlossen und hält daran fest, dass die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer nur objektbezogen gilt. Ein Ehepaar, das ein Arbeitszimmer gemeinsam nutzt, kann also nicht den doppelten Höchstbetrag in seiner Steuererklärung geltend machen.
