Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
Übergangsregelung zur Vererblichkeit des Verlustabzugs
Die Finanzverwaltung weicht beim Wegfall der Vererblichkeit des Verlustabzugs zugunsten der Steuerzahler von den Vorgaben des Bundesfinanzhofs ab.
Im Dezember letzten Jahres hatte der Bundesfinanzhof entschieden, seine bisherige Rechtsprechung aufzugeben und die Vererblichkeit des Verlustabzugs zu streichen. Aus Gründen des Vertrauensschutzes sollte aber die bisherige Regelung in allen Fällen gelten, die bis zur Veröffentlichung des Urteils am 12. März 2008 eingetreten sind. Das Bundesfinanzministerium weicht nun von diesem Urteil zugunsten der Steuerzahler ab und will die bisherige Regelung bis zur Veröffentlichung des Urteils im Bundessteuerblatt anwenden. Damit verlängert sich die Gnadenfrist um mehrere Monate; bisher ist das Urteil noch nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht worden.
