Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Lohnerhöhung nach Wegfall der Inflationsausgleichsprämie
- Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in der Schweiz?
- Arbeitsteilung in einer Freiberuflerpraxis
- Nutzung und geplante Anhebung der Pendlerpauschale
- Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung
- Grundsteuer für Grundstück in Landschaftsschutzgebiet
- Lieferung von Mieterstrom als selbstständige Hauptleistung
- Erste Pläne der künftigen Regierungskoalition
- Solidaritätszuschlag ist weiterhin verfassungsgemäß
- Einspruch in 13 % der Grundsteuerfälle
GmbH-Reform erleichtert Gründung und Sanierung
Der Bundestag hat die Reform des GmbH-Rechts verabschiedet, die damit voraussichtlich im Herbst in Kraft treten kann.
Der Bundestag hat am 26. Juni 2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Nach der Sommerpause muss noch der Bundesrat zustimmen, damit das MoMiG wie geplant im Herbst in Kraft treten kann. Das Gesetz ermöglicht zum Beispiel unkomplizierte GmbH-Standardgründungen mit einem Musterprotokoll. Wird es verwendet, muss der Gesellschaftsvertrag zwar weiterhin notariell beurkundet werden - bei niedrigem Stammkapital aber zu sehr geringen Gebühren. Für eine Gründung ohne Mindeststammkapital wird die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als neue GmbH-Variante eingeführt. Ferner enthält das Gesetz noch einige Änderungen zur Verbesserung der Sanierungsfähigkeit einer GmbH in der Krise.