Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
Überlassung einer typischen Unterbeteiligung ist keine Schenkung
Erst der Zufluss von Vermögen, über das der Beschenkte frei verfügen kann, stellt eine Schenkung dar.
Da mit einer typischen Unterbeteiligung keinerlei Verwaltungs- und Mitwirkungsrechte verbunden sind, ist die Schenkung der Unterbeteiligung an sich noch keine Schenkung im Sinne des Steuerrechts. Erst der spätere Zufluss von Gewinnen oder Liquidationserlösen ist eine steuerpflichtige Schenkung, weil der Beschenkte nur darüber frei verfügen kann.
