Newsletter-Archiv

Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.

Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:



Erste Hilfe-Kurse können umsatzsteuerfrei sein

Erste Hilfe-Kurse können als Schulunterricht gelten und sind in diesem Fall umsatzsteuerfrei.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein gewinnorientiertes Unternehmen Erste Hilfe-Kurse für Fahrschüler, Krankenschwestern, Lehrer und Erzieher umsatzsteuerfrei anbieten. In einem Urteil des Bundesfinanzhofs wurden die Kurse als umsatzsteuerfreier Schulunterricht angesehen. Der Anbieter konnte unter anderem eine Bescheinigung der Bezirksregierung vorlegen, dass die Kurse auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten.