Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
Streit um Erbschaftsteuer führt nicht zu Nachlassverbindlichkeit
Die Kosten für einen Streit um die Erbschaftsteuer können nicht als Nachlassverbindlichkeit geltend gemacht werden.
Führt ein Erbe einen Rechtsstreit um die von ihm zu tragende Erbschaftssteuer, so kann er die hierfür anfallenden Kosten nicht als Nachlassverbindlichkeiten geltend machen. Unerheblich ist nach der Urteilsbegründung des Bundesfinanzhofs, ob der Erbe den Rechtsstreit selbst ausgelöst hat oder einem laufenden Verfahren nur beigetreten ist.
