Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
Variable Vergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Eine variable Vergütung zusätzlich zum Festgehalt hat den Charakter einer Umsatztantieme und ist damit in der Regel eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Eine zusätzlich zum Festgehalt gewährte variable Vergütung, nach der dem Gesellschafter-Geschäftsführer für jeden abgerechneten Beratungstag ein Vergütungsanteil zusteht, entspricht einer Umsatztantieme. Damit ist sie nach Ansicht des Finanzgerichts Köln nur dann anzuerkennen, wenn dafür im Ausnahmefall besondere Gründe vorliegen, beispielsweise wenn sie nur während einer Aufbauphase gezahlt wird, in der erfahrungsgemäß niedrigere Gewinne anfallen und eine Gewinntantieme damit nicht leistungssteigernd wirkt. Andernfalls liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.
