Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
Festsetzungsfrist bei der Schenkungsteuer
Wenn das Finanzamt erst nach Jahren von einer Schenkung erfährt, läuft auch die Festsetzungsfrist erst ab diesem Zeitpunkt.
Die Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer beginnt erst, wenn das Finanzamt von der vollzogenen Schenkung Kenntnis erlangt. Es kommt nicht darauf an, wann die Schenkung selbst vollzogen wird und die Steuer entsteht. Erlangt das Finanzamt also mehr als drei Jahre nach der Steuerentstehung Kenntnis von einer vollzogenen Schenkung, beginnt die Festsetzungsfrist mit dem Ablauf des Jahres der Kenntniserlangung. Das Bundesfinanzministerium hat ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs bereits im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht und die allgemeine Anwendbarkeit beschlossen.