Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
Sachbezugswerte für 2008
Gegenüber 2007 hat sich nur der Sachbezugswert für eine freie Unterkunft in den neuen Bundesländern verändert.
Die Sachbezugswerte für 2008 bleiben gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert und betragen
-
für eine freie Unterkunft monatlich 198,00 Euro im gesamten Bundesgebiet (2007: 198,00 Euro im Westen und 192,06 Euro im Osten), das entspricht 6,60 Euro pro Kalendertag;
-
für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten unverändert kalendertäglich 6,83 Euro, davon entfallen 1,50 Euro auf ein Frühstück und 2,67 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen.
