Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
Kindergeld trotz Scheidungsantrags
Kindergeld kann trotz gestellten Scheidungsantrags weiterhin bezogen werden.
Kindergeld kann trotz gestellten Scheidungsantrags weiterhin bezogen werden. Entscheidend ist die Zugehörigkeit der Kinder zum Haushalt beider Eltern. Diese Zugehörigkeit besteht grundsätzlich fort, wenn die Eheleute trotz Trennung im familienrechtlichen Sinne weiterhin gemeinsam mit ihren Kindern in der bisherigen Familienwohnung zusammenleben.
Etwas anderes soll nur dann gelten, wenn besondere Umstände vorliegen, aus denen geschlossen werden kann, dass ein Elternteil den Kindern keine Fürsorge mehr zukommen lässt.
