Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Unfallversichert auch bei Schwarzarbeit
Ein Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung setzt lediglich voraus, dass im Unfallzeitpunkt eine nichtselbstständige Tätigkeit vorgelegen hat.
Erleidet ein Schwarzarbeiter einen Arbeitsunfall, hat er ebenfalls einen Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung. Denn für das Entstehen des Versicherungsschutzes kommt es nach einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber angemeldet worden ist oder nicht. Entscheidend sei vielmehr, dass im Unfallzeitpunkt eine nicht selbstständige Tätigkeit vorgelegen hat. Dass die Beschäftigung selbst einen Verstoß gegen das sozialversicherungsrechtliche Verbot unangemeldeter Arbeit darstellt, ist für die Bewertung des Unfalls als Arbeitsunfall unerheblich.
