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Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
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- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
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- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
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- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
Schätzung von Auslandseinkünften aus Kapitalvermögen
Über den Verbleib von vormals im Ausland angelegtem Kapital müssen Sie genaue Auskunft geben können, wenn Sie eine Zuschätzung verhindern wollen.
Hatten Sie Kapitalvermögen im Ausland angelegt, müssen Sie über den Verbleib des Geldes Auskunft geben können. Das Finanzgericht des Saarlandes hat entschieden, dass das Finanzamt in den Folgejahren Einkünfte aus Kapitalvermögen schätzen darf, wenn Sie nach Beendigung der Kapitalanlage keine genauen Auskünfte über den Verbleib des Vermögens geben können. Der bloße Hinweis auf den Verbrauch des Geldes reicht nicht aus, um die Zuschätzung zu verhindern.
