Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Prognostizierte Steuereinnahmen weiter im Sinkflug
- Sachbezugswerte für 2025
- Beitragsbemessungsgrenzen für 2025
- Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
- Krankheitskostenabzug von Medikamenten nach der Einführung des E-Rezepts
- Erbverzicht der Eltern sichert Enkel keinen höheren Freibetrag
- Kostenminderung durch Zahlungen des Arbeitnehmers bei der 1 %-Regelung
- Jahressteuergesetz 2024 kommt mit vielen Änderungen
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
Außenprüfung bei hohem Einkommen
Schon ein hohes Einkommen allein kann Anlass für eine Außenprüfung des Finanzamts sein, wenn nur geringe Kapitalerträge erklärt werden.
Der Bundesfinanzhof hat keine Einwände, dass das Finanzamt eine Außenprüfung bei Steuerpflichtigen mit besonders hohem Einkommen und geringen Kapitalerträgen anordnet. Wenn erhebliche Beträge zu Anlagezwecken zur Verfügung stehen, gleichzeitig aber nur geringe Kapitaleinkünfte erklärt werden, darf das Finanzamt den Lebenswandel des Steuerzahlers per Außenprüfung erforschen. Abwenden lässt sich das nur, wenn der Steuerzahler substanziierte und nachprüfbare Angaben über die Verwendung des Geldes macht.