Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
EDV-Systemberater ohne Diplom ist kein Freiberufler
Ein Systemberater ohne akademischen Abschluss kann nur dann als Freiberufler angesehen werden, wenn er den Kenntnisstand eines Diplom-Informatikers nachweisen kann.
Ein Selbstständiger kann nur dann als Freiberufler angesehen werden, wenn er auch ohne Abschluss einer Hochschulausbildung einen vergleichbaren Kenntnisstand nachweisen kann. Im Falle eines selbstständigen Systemberaters verlangt der Bundesfinanzhof daher, dass dieser in Breite und Tiefe den Wissensstand eines Diplom-Informatikers nachweisen kann. Den Bundesrichtern genügen dabei Kenntnisse allein auf einem Teilgebiet des Fachstudiums nicht, selbst wenn diese für die Ausübung der spezifischen Tätigkeit an sich ausreichend sind.
