Newsletter-Archiv

Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.

Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:



Steuererstattung bei Zusammenveranlagung

Bei zusammen veranlagten Ehegatten steht die Steuerrückerstattung demjenigen zu, auf dessen Rechnung unterjährig die Steuervorauszahlungen erfolgt sind.

Die gemeinsame Veranlagung führt nicht dazu, dass der Anspruch auf Steuerrückerstattung auch beiden Eheleuten gesamtschuldnerisch zusteht. Den Anspruch hat der Ehegatte, auf dessen Rechnung die Steuervorauszahlungen, insbesondere die Lohnsteuer, erfolgt sind.