Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Schenkungsteuer zählt nicht zu den Anschaffungskosten
- Tabaksteuererhöhung ab 2027
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
- Entwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
Steuererstattung bei Zusammenveranlagung
Bei zusammen veranlagten Ehegatten steht die Steuerrückerstattung demjenigen zu, auf dessen Rechnung unterjährig die Steuervorauszahlungen erfolgt sind.
Die gemeinsame Veranlagung führt nicht dazu, dass der Anspruch auf Steuerrückerstattung auch beiden Eheleuten gesamtschuldnerisch zusteht. Den Anspruch hat der Ehegatte, auf dessen Rechnung die Steuervorauszahlungen, insbesondere die Lohnsteuer, erfolgt sind.
