Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Verlustverrechnungsbeschränkung gilt nicht für Existenzgründer
Die Verlustverrechnungsbeschränkung, die für Steuersparmodelle geschaffen wurde, gilt ausdrücklich nicht für Anlaufverluste von Existenzgründern.
Das Bundesfinanzministerium hat darauf hingewiesen, dass die neue Verlustverrechnungsbeschränkung nur für negative Einkünfte aus Steuerstundungsmodellen gilt, jedoch keine Anwendung auf Anlaufverluste von Existenz- und Firmengründern findet.
