Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
Schuldzinsenabzug nach einer Umschuldung
Nach einer Umschuldung können die Schuldzinsen nicht komplett dem fremdvermieteten Gebäudeteil zugeordnet werden, wenn die Aufteilung der Darlehen nicht von Anfang an bestand.
Der volle Abzug von Schuldzinsen nach einer Umschuldung ist ausgeschlossen, wenn die Herstellungskosten bei einem gemischt genutzten Gebäude nicht von Anfang an bestimmten Gebäudeteilen zugeordnet waren. Die ursprünglich fehlende Zuordnung kann auch nicht nachgeholt werden. Ein Darlehen steht daher nicht im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer vermieteten Wohnung, wenn Sie es zwar dieser Wohnung subjektiv zuordnen, aber alle Herstellungskosten des gemischt genutzten Gesamtgebäudes einheitlich über ein Zwischenfinanzierungskonto begleichen und das gesondert aufgenommene Darlehen lediglich dazu verwenden, den Zwischenkredit zurückzuführen.
