Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
Abfärberegelung gesetzlich festgeschrieben
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die Abfärberegelung ab 2007 gesetzlich festgeschrieben ist.
Der Bundesfinanzhof hatte 2004 in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung und der Verwaltungspraxis die Abfärberegelung verworfen. Das Bundesfinanzministerium erklärte daraufhin, dass das Urteil nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden ist. Jetzt weist die Oberfinanzdirektion Frankfurt darauf hin, dass mit dem Jahressteuergesetz 2007 die bisherige Praxis gesetzlich festgeschrieben worden ist: Danach bezieht eine land- und forstwirtschaftlich, freiberuflich oder vermögensverwaltend tätige Personengesellschaft in vollem Umfang gewerbliche Einkünfte, wenn ihr Gesamthandsvermögen eine Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft umfasst.
