Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
Zinssenkung für Kredite im Rahmen des ERP-Programms
Mit Wirkung vom 10.1.2001 wurden die Zinsen für alle neu zugesagten ERP-Förderkredite gesenkt.
Ab dem 10.1.2001 werden die Zinsen für alle neu zugesagten ERP-Förderkredite um 0,25 % ermäßigt. Der ERP-Regelzinssatz beträgt dann nur noch 5,5 %. Für die neuen Länder und Berlin gelten weiterhin Sonderbedingungen. Hier beträgt der aktuelle Zinssatz in Zukunft nur noch 5 % bei hundertprozentiger Auszahlung.
Im ERP-Eigenkapitalhilfe-Programm beläuft sich der Zinssatz im ersten und zweiten Jahr auf 0 %, im dritten Jahr auf 3 %, im vierten Jahr auf 4 % und im fünften Jahr auf 5 %. Eine deutliche Zinssenkung wird hier für den Zeitraum ab dem 6. bis einschließlich 10. Jahr vorgenommen. Die Zinsen werden hier auf 6,25 % in den neuen Ländern und Berlin bzw. 6,75 % in den alten Ländern gesenkt.