Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Voraussetzungen für das Vorsteuervergütungsverfahren
Der Bundesfinanzhof hat die Voraussetzungen für die Vergütung von Vorsteuer an im Ausland ansässige Unternehmer klar definiert.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die behördliche Bescheinigung, die ein im Ausland ansässiger Unternehmer zur Vergütung von Vorsteuerbeträgen vorzulegen hat, zum einen den Vergütungszeitraum abdecken und zum anderen die Aussage enthalten muss, dass der Antragsteller Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist. Die Bescheinigung muss in der Amtssprache eines Mitgliedstaates der EU ausgestellt sein, und sie hat vom Tag der Ausstellung an ein Jahr Gültigkeit. Zudem müssen grundsätzlich bereits mit dem Vergütungsantrag die zugrunde liegenden Rechnungen im Original vorgelegt werden.
