Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Eigenheimzulage trotz Verbindung der angeschafften Wohnung mit einer anderen Wohnung
Die spätere Verbindung einer geförderten Wohnung mit einer anderen Wohnung kostet nicht die Eigenheimzulage, weil es sich nur um eine Vergrößerung und nicht um eine Neuschaffung handelt.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine abgeschlossene Wohnung, die Sie erworben haben, ihre Eigenschaft als selbstständig angeschafftes Förderobjekt nicht durch die anschließende Verbindung mit einer anderen Wohnung verliert. Vielmehr stellt sich die Verbindung als Vergrößerung der angeschafften Wohnung dar, die auch danach eine insgesamt geschlossene Wohneinheit im Sinne des Gesetzes bildet. Sie behalten damit Ihren Anspruch auf die Gewährung der Eigenheimzulage.
