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Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
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- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
Kollision von Familien- und Gemeindenamen
Eine Gemeinde kann nicht die Freigabe einer Internet-Domain erzwingen, wenn die Domain früher von einer Person gleichen Namens angemeldet worden war.
Eine Gemeinde kann nicht aufgrund des Grundsatzes der Priorität die Freigabe einer Internet-Domain von einer natürlichen oder juristischen Person gleichen Namens erzwingen, die die Domain früher angemeldet hat. So hat das Landgericht Augsburg entschieden (Aktenzeichen 6 O 3536/00). Dabei muss es nicht auf die Größe oder die Bekanntheit der Gemeinde ankommen. Entscheidend ist, dass die Gemeinde allein daraus, dass sie länger besteht, keinen Anspruch auf Priorität der Gemeinde ableiten kann.
