Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
Immobilie als Altersvorsorge
Eine Immobilie eignet sich zur Kapitalanlage und Altersvorsorge nur bedingt.
Eine Immobilie eignet sich nur dann als Altersvorsorge, wenn die Rendite auf das eingesetzte Eigenkapital mindestens eine Höhe von 8 % erreicht, und Sie als Investor ein ausreichendes Vermögen besitzen, um Preiseinbrüche von 30 - 50 % auffangen zu können. Ebenfalls sollten Sie bedenken, dass die Netto-Mietrendite einer Immobilie nur 3 - 5 % beträgt. Damit eignet sich eine Immobilie nur dann als Altersvorsorge, wenn Sie auch aus anderen Quellen Zusatzerträge erwirtschaften. Als Zusatzerträge kommen Wertsteigerungen der Immobilie in Jahren mit hoher Inflationsrate, aus Steuervorteilen oder der Eigenheimzulage in Betracht.
Besonders riskant ist es für Sie, wenn Sie im Glauben, dass die Immobilienpreise in den kommenden Jahren steigen werden, eine Immobilie erwerben, die weitgehend fremdfinanziert ist. Kommt es dann nämlich zu einem Preisverfall oder fällt Ihr laufendes Einkommen aus, drohen Zwangsversteigerung und Lohnpfändung.
