Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags
Die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags ist kein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft.
Die Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags wegen irreparabler Vertragsstörungen stellt kein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft dar. Der Bundesfinanzhof hat sich somit der herrschenden Meinung in der Literatur angeschlossen und begründet dies damit, dass sich das ursprüngliche Anschaffungsgeschäft lediglich in ein Abwicklungsgeschäft verwandelt. Die Herausgabe des angeschafften Wirtschaftsgutes stellt keinen gesonderten marktoffenbaren Vorgang, sondern nur einen notwendigen Teilakt im Rahmen der Rückabwicklung dar. Etwas anderes ergibt sich auch dann nicht, wenn der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten bereits erfolgt ist, und die Nutzungserträge aus der Besitzzeit beim Vertragspartner verbleiben.
