Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026
- Anmietung eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Regelungen zum ermäßigten Steuersatz in der Gastronomie ab 2026
- Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Energiepreispauschale
- Geldgeschenk zu Ostern kann schenkungsteuerpflichtig sein
- Neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler
Arbeitszimmeraufwendungen während der Erwerbslosigkeit
Einmal mehr hat sich der Bundesfinanzhof zu Arbeitszimmeraufwendungen während der Erwerbslosigkeit geäußert.
Der Bundesfinanzhof hat seine Auffassung zum Abzug von Arbeitszimmeraufwendungen während der Erwerbslosigkeit bestätigt. Nutzen Sie ein häusliches Arbeitszimmer während der Erwerbslosigkeit zur Vorbereitung auf eine künftige Erwerbstätigkeit, so können Sie die Aufwendungen für das Arbeitszimmer nur geltend machen, wenn und soweit Ihnen der Werbungskostenabzug auch unter den zu erwartenden Umständen der späteren beruflichen Tätigkeit zustehen würde. Die gesetzlichen Abzugsbeschränkungen bei den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer müssen Sie auch dann beachten, wenn Sie die Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten geltend machen. Eine generelle unbegrenzte Abzugsmöglichkeit für Erwerbslose würde zu einer Besserstellung gegenüber erwerbstätigen Steuerpflichtigen führen, da diese vom Abzugsverbot oder von der Höchstbetragsregelung betroffen sind.
