Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Jahresgebühr für Riester-Bausparverträge ist unwirksam
- Neues Schreiben zur steuerlichen Organschaft
- Rentenleistungen waren 2025 zu 72 % steuerpflichtig
- Regierung beschließt Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026
- Verbrauch der Erstausbildung beim Kindergeld
- Einführung einer Kassenpflicht und weitere Änderungen
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
Probleme beim ElsterOnline-Verfahren
Auch wenn seit Jahresanfang die Abgabe digital signierter Steuererklärungen möglich ist, fehlt nach Ansicht von Experten eine rechtliche Grundlage dafür.
Seit Jahresanfang kann man Steuererklärungen auch ohne eigenhändige Unterschrift elektronisch abgeben. Dies ist eine wesentliche Arbeitserleichterung für den Steuerpflichtigen, seinen Berater und die Finanzverwaltung. Doch Fachleute halten dieses Verfahren für unzulässig: Die elektronische Steuererklärung ist nicht wirksam, weil bei ihrer Übermittlung lediglich die Authentifizierung des Datenübermittlers erfolgt. Der Steuerpflichtige ist nicht beteiligt, wenn ein Berater die Erklärung abgibt. Nach Meinung der Fachleute kann man ohne eine verfahrensrechtliche Änderung auf die eigenhändige Unterschrift des Steuerpflichtigen nicht verzichten. Solange die Finanzverwaltung die elektronisch abgegebenen Erklärungen annimmt und bearbeitet, stellt sich dieses Problem nicht, weil die ergangenen Steuerbescheide bestandskräftig werden. Nur wenn es zum Streit mit dem Finanzamt kommt, kann diese Frage bedeutsam werden.
