Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Minderung um Beteiligungsaufwendungen
Der Bundesfinanzhof hat in der Frage der Minderung um Beteiligungsaufwendungen beim Kürzungsbetrag des Gewinns aus Gewerbebetrieb gegen die Auffassung der Finanzverwaltung entschieden.
Der Bundesfinanzhof hat eine Entscheidung des Finanzgerichts Hessen bestätigt, wonach der Kürzungsbetrag des Gewinns aus Gewerbebetrieb nach § 9 Nr. 2a GewStG 1984 nicht um Beteiligungsaufwendungen zu mindern ist, die mit dem Beteiligungserwerb in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die Rechtsprechung hat sich damit in Widerspruch zur Auffassung der Finanzverwaltung gesetzt. Diese vertritt die Meinung, dass der Kürzungsbetrag um die Zinsen, die mit dem Beteiligungserwerb in Zusammenhang stehen, zu mindern ist. Nun ist abzuwarten, wie die Finanzverwaltung auf die Entscheidung reagieren wird.
