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- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
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- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Frist für Antragsveranlagung
Die Frist für die Antragsveranlagung kommt jetzt auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand.
Arbeitnehmer müssen sich zu viel bezahlte Lohnsteuer innerhalb von zwei Jahren über eine Einkommensteuererklärung vom Fiskus zurückholen. Da für andere Steuerzahler nur die siebenjährige Festsetzungsverjährung gilt, hat der Bundesfinanzhof erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
