Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die "Steuererklärung mit einem Klick"
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Koalitionspläne zur Einkommensteuerreform
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
Abzugsverbot für Umzugskosten bei Umzug ins Ausland
Umzugskosten für einen berufsbedingten Umzug ins Ausland sind in der Regel nicht als Werbungskosten abzugsfähig.
Aufwendungen für einen Umzug ins Ausland sind nicht als Werbungskosten abziehbar, weil sie nicht mit zukünftigen inländischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in steuerlich beachtenswertem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Der wirtschaftliche Zusammenhang besteht vielmehr mit der im Ausland aufgenommenen Tätigkeit und den dort erzielten Einnahmen. Etwas anderes kann sich allenfalls dann ergeben, wenn die Auslandstätigkeit eine Voraussetzung für eine spätere inländische Tätigkeit ist.
