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Umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung im Ganzen

Nur eine Geschäftsveräußerung im Ganzen ist umsatzsteuerfrei.

Eine nicht umsatzsteuerpflichtige Geschäftsveräußerung im Ganzen setzt voraus, dass

  • ein Unternehmen im Ganzen übereignet wird (es müssen die wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen werden), und

  • der Erwerber die wirtschaftliche Tätigkeit des Veräußerers fortführen kann.

Fehlt es an einer dieser Voraussetzungen, ist die Geschäftsveräußerung umsatzsteuerpflichtig.