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Minderwertausgleich bei Rückgabe von Leasing-Fahrzeugen

Die Wertminderungsentschädigung bei der Rückgabe eines Leasing-Fahrzeugs ist beim Leasinggeber ein umsatzsteuerpflichtiges Nutzungsentgelt.

Die Oberfinanzdirektion Koblenz weist darauf hin, dass die Wertminderungsentschädigung für die Beseitigung eines Unfallschadens durch den Leasinggeber als umsatzsteuerpflichtiges Nutzungsentgelt beim Leasinggeber einzustufen ist. Sie zieht damit die Schlussfolgerung aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, dass der unfallbedingte Minderwertausgleich bei einem Leasing-Fahrzeug kein Schadenersatz, sondern Teil des vertraglichen Erfüllungsanspruchs und damit Nutzungsentgelt ist.