Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Wahlrecht auf Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen
- Grundsteuer in Niedersachsen
- Erbschaftsteuererlass wegen verprasster Erbschaft
- Pläne für eine große Rentenreform
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
Nachträgliche Verlängerung eines Lebensversicherungsvertrages
Wenn die nachträgliche Verlängerung einer Lebensversicherung nicht als Option im ursprünglichen Vertrag nicht vorgesehen ist, gilt sie als neuer Vertrag mit allen steuerlichen Konsequenzen.
Die nachträgliche Verlängerung eines Versicherungsvertrages um drei Jahre wird steuerrechtlich trotz gleich bleibender Beitragsleistung als neuer Vertrag gewertet, wenn die Möglichkeit der Vertragsänderung im ursprünglichen Versicherungsvertrag nicht vorgesehen war und sich aufgrund der Vertragsänderung
-
die Laufzeit des Vertrages,
-
die Prämienzahlungsdauer,
-
die insgesamt zu entrichtenden Versicherungsbeiträge und
-
die Versicherungssumme
ändern. Die Bewertung als neuer Vertrag führt dazu, dass die entsprechenden Zinsen nicht steuerfrei sind, sondern als steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt werden.
