Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Steuerfreie Auszahlung von Abfindungen bis Ende 2007 möglich
Im Gesetzgebungsverfahren wurde die Frist zur Auszahlung bereits vereinbarter Abfindungen kurzfristig um ein Jahr verlängert
Mit dem Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm wurde die begrenzte Steuerbefreiung für Abfindungen nun endgültig abgeschafft. Anders als ursprünglich geplant und angekündigt läuft die Übergangsfrist, bis zu der schon vor dem 1. Januar 2006 entstandene Ansprüche auf eine Abfindung nach altem Recht steuerfrei ausgezahlt werden können, ein Jahr länger, also bis zum 31. Dezember 2007. In diesem Fall bleibt die Abfindung bis zu einem maximalen Höchstbetrag von 11.000 Euro steuerfrei. Gleiches gilt für Ansprüche aus Arbeitsgerichtsverfahren, die vor dem 1. Januar 2006 entschieden oder anhängig waren und für Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen, die dem Empfänger vor dem 1. Januar 2008 zufließen.
