Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
Erlass über berufliche Internet- und Telefonanschlüsse aufgehoben
Der umstrittene Telekommunikationserlass über die private Nutzung betrieblicher Internet- und Telefonanschlüsse wurde wieder aufgehoben.
Nach heftiger Kritik aus der Wirtschaft wurde der Telekommunikationserlass wieder aufgehoben. Dieser sah unter anderem eine deutlich verschärfte Aufzeichungspflicht des Arbeitgebers über die Nutzung betrieblicher Telefon- und Internetanschlüsse vor. Außerdem sollte neben der privaten Nutzung der betrieblichen Telefon- nun auch die Nutzung der Internetanschlüsse als geldwerter Vorteil besteuert werden. Damit gelten bis auf weiteres wieder die bisherigen Regelungen, die unter anderem die Versteuerung von privaten Telefonaten im Betrieb als geldwerten Vorteil vorsehen. Allerdings gilt hier eine Freigrenze von 50 DM, innerhalb der die Telefonate steuerfrei bleiben. Ortsgespräche bleiben generell steuerfrei.