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- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Anforderungen an eine ertragsteuerliche Organschaft
- Ratenweise Abfindung für einen Pflichtteilsverzicht
- Zinsfestsetzung nach Übergang zur Einzelveranlagung
- Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags
Erträge aus einer ausländischen Lebensversicherung
Erträge aus einer ausländischen Lebensversicherung nach altem Recht sind unabhängig davon steuerfrei, ob die Beiträge als Sonderausgaben abziehbar sind.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat jetzt entschieden, dass die Erträge aus einer ausländischen Lebensversicherung nach altem Recht unabhängig davon steuerfrei sind, ob die Beiträge als Sonderausgaben abgezogen werden können. Damit ist eine alte Streitfrage zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden worden. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, da Revision zum Bundesfinanzhof eingelegt worden ist.
