Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften
Eigenheimzulage wird nicht auf Arbeitslosengeld II angerechnet
Die Eigenheimzulage wird nicht als eigenes Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet, wenn sie tatsächlich für die eigene Wohnung genutzt wird.
Diverse Sozialgerichte durften sich bereits mit der Frage befassen, ob die Eigenheimzulage als eigenes Einkommen beim Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Auch wenn die Urteile zunächst uneinheitlich ausfielen, ist es mittlerweile Konsens, dass die Eigenheimzulage zumindest dann nicht als Einkommen gilt, wenn sie tatsächlich zur Herstellung oder Beschaffung einer Immobilie dient. Dazu reicht es aus, dass die Zulage zur Tilgung des Baufinanzierungsdarlehens verwendet wird. Die Regierung arbeitet allerdings auch an einer Korrekturverordnung zu Hartz IV, die dann neben anderen Änderungen auch die Eigenheimzulage explizit von der Anrechnung freistellt.
