Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
- Fremdüblichkeit einer Pensionszusage auf Basis einer Entgeltumwandlung
- Steuerfreier Hinzuverdienst im Alter mit der Aktivrente
- Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- Regulärer Steuersatz für Einkünfte aus dem Krypto-Lending
- Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
- Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
- Übersicht der Änderungen im Steuerrecht für 2026
Einkommensteuervorauszahlung neben der Lohnsteuer
Die Finanzverwaltung darf neben dem Lohnsteuerabzug auch eine Einkommensteuervorauszahlung festsetzen.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Finanzamt vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen neben dem Lohnsteuerabzug festsetzen kann. Das gilt auch dann, wenn ein Arbeitnehmer ausschließlich Lohneinkünfte erzielt, es aber durch die Wahl der Steuerklasse oder der Freibeträge regelmäßig zu Nachzahlungen kommt. Der Bundesfinanzhof hat es nicht als einen Verfassungsverstoß angesehen, dass in einem solchen Fall 16 Vorauszahlungen (12 Lohnsteuer-Vorauszahlungen und 4 Einkommensteuer-Vorauszahlungen) geleistet werden. Das Gericht sah auch keinen unzulässigen Eingriff in das Recht der Eheleute, hinsichtlich der Lohnsteuerklasse ein Wahlrecht auszuüben.
