Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Besteuerung der Energiepreispauschale ist verfassungskonform
- Erdienbarkeit einer Pensionszusage
- Alkoholsteuer soll um 20 % angehoben werden
- Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil ist problematisch
- Steuerbonus für energetische Sanierung richtet sich nach dem Miteigentumsanteil
- Unterhalt an die dauernd getrennt lebende Ehefrau im Trennungsjahr
- Meldung der Bankverbindung an das Bundeszentralamt für Steuern
- Finanzminister plant Abgeltungsteuer auf Kryptogewinne
- Steuerbefreiung für ein selbstgenutztes Familienheim
- Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
Referentenentwurf zum Steuersenkungsergänzungsgesetz
Der Gesetzentwurf zum Entschließungsantrag des Bundesrates liegt vor. Damit wird der Forderung der Länder nach zusätzlichen Änderungen an der Steuerrefrom entsprochen.
In diesen Tagen hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf zum Steuersenkungsergänzungsgesetz (StSenkErgG) vorgelegt. Dieses Wortmonster bezeichnet ein neues Gesetz, das zwei Änderungen an der jüngst verabschiedeten Steuerreform vornimmt. Damit kommt die Bundesregierung den Forderungen einiger Länder nach, die diese Änderungen zur Bedingung für ihre Zustimmung zur Steuerreform gemacht hatten. Das Gesetz wird gleichzeitig mit dem Steuersenkungsgesetz (StSenkG) zum 1.1.2001 in Kraft treten und zusätzliche Entlastungen in Höhe von run 7 Milliarden Mark bringen.
Zum einen wird mit dem Gesetz Unternehmern wieder die Möglichkeit eingeräumt, wieder den halben Steuersatz für Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe ihres Betriebs in Anspruch zu nehmen. Diese Option wird jedoch nur einmal im Leben gewährt und erst ab dem 55. Lebensjahr oder bei dauernder Berufsunfähigkeit. Darüber hinaus soll der Spitzensteuersatz ab 1.1.2005 um einen Prozentpunkt mehr abgesenkt werden, als dies die Steuerreform bisher vorsieht. Der Spitzensteuersatz wird dann 42 % betragen.
