Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Höhere Hundesteuer für weitere Hunde rechtmäßig
- Bayern erinnert nicht mehr an Steuervorauszahlungen
- Vorausgefüllte Steuererklärung per App startet am 1. Juli
- Verfassungsbeschwerde zum Grundsteuer-Bundesmodell
- Keine Hinzurechnung von kompensierten Mieten und Pachten
- Umsatzsteuer auf unselbständige Nebenleistungen eines Hotels
- Erstattungszinsen für Gewerbesteuer sind steuerpflichtig
- Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung
- Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
- Fremdüblichkeit der Verzinsung einer Direktzusage
Formular EÜR ist wieder da
Sehr zum Verdruss von Steuerberatern und Unternehmern verlangt die Finanzverwaltung nun wieder die Abgabe des Formulars EÜR für 2005.
In geändert Form ist der Vordruck zur Einnahmeüberschussrechnung wieder da, nachdem er im vorigen Jahr von der Finanzverwaltung zurückgezogen worden ist. Nach Auffassung der Bundessteuerberaterkammer bleibt das neue Formular weiterhin ein Ärgernis. Positiv ist allein, dass Kleinunternehmen, deren jährliche Betriebseinnahmen höchstens 17.500 Euro betragen, das Formular nicht ausfüllen müssen. Alle anderen Einnahmeüberschussrechner müssen den neuen bürokratischen Aufwand erfüllen.
Die Bundessteuerberaterkammer fordert daher, das Formular aus dem Verkehr zu ziehen und eine formlose Gewinnermittlung weiterhin zuzulassen. Wenn dies nicht möglich ist, sollte das Formular deutlich entschlackt und erst für 2006 und nicht schon für das laufende Jahr für verbindlich erklärt werden, damit noch Zeit bleibt, die Konten den Erfordernissen des Formulars anzupassen.
