Newsletter-Archiv
Die Nutzung aller Seiten in diesem Internetangebot unterliegt unseren Nutzungsbedingungen, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie weitere Seiten innerhalb dieses Angebots aufrufen.
Die aktuellsten 10 erschienenen Artikel:
-
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen
Formular EÜR ist wieder da
Sehr zum Verdruss von Steuerberatern und Unternehmern verlangt die Finanzverwaltung nun wieder die Abgabe des Formulars EÜR für 2005.
In geändert Form ist der Vordruck zur Einnahmeüberschussrechnung wieder da, nachdem er im vorigen Jahr von der Finanzverwaltung zurückgezogen worden ist. Nach Auffassung der Bundessteuerberaterkammer bleibt das neue Formular weiterhin ein Ärgernis. Positiv ist allein, dass Kleinunternehmen, deren jährliche Betriebseinnahmen höchstens 17.500 Euro betragen, das Formular nicht ausfüllen müssen. Alle anderen Einnahmeüberschussrechner müssen den neuen bürokratischen Aufwand erfüllen.
Die Bundessteuerberaterkammer fordert daher, das Formular aus dem Verkehr zu ziehen und eine formlose Gewinnermittlung weiterhin zuzulassen. Wenn dies nicht möglich ist, sollte das Formular deutlich entschlackt und erst für 2006 und nicht schon für das laufende Jahr für verbindlich erklärt werden, damit noch Zeit bleibt, die Konten den Erfordernissen des Formulars anzupassen.